1. Vertragsgegenstand
ARTAGOS verwertet über diverse externe Internetplattformen anderer Unternehmen erotisches Bild-/Tonmaterial. Diese Internetplattformen geben Anbietern von Erotik-Chat-Cams die Möglichkeit, sich auf diesen Plattformen mit erotischen Inhalten der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Darsteller ist volljährig, selbstständig und stellt eigenverantwortlich erotische Bild-/Tonaufnahmen sowie Live-Darbietungen her (nachfolgend „Content“ genannt) und beabsichtigt, diese über die Internetplattformen von ARTAGOS wirtschaftlich auszuwerten.
2. Leistungen von ARTAGOS
2.1. ARTAGOS stellt Darsteller die Möglichkeit zur Verfügung, über die Internetplattformen den eigenverantwortlich produzierten Content hochzuladen (upload). ARTAGOS vermittelt Darsteller über die Interplattformen die Möglichkeit, unmittelbar mit an dem Content interessierten Kunden digital in Verbindung zu treten. ARTAGOS ist insoweit lediglich der Kontaktvermittler zwischen Darsteller und Kunde. Der Vertrag über die erotischen Darbietungen des Darstellers kommt daher ausschließlich zwischen Kunde und Darsteller zustande.
2.2. ARTAGOS ermöglicht dem Darsteller, seinen über eine geeignete Kamera aufgenommenen Content mittels einer gängigen Software an die Webserver der jeweiligen Internetplattformen zu übertragen. Die Betreiber dieser Internetplattformen wiederum übertragen diesen Content an die Interessenten des Darstellers. Die technische Verbindung zwischen dem Kunden und dem Darsteller kommt über den Rechner von ARTAGOS bzw. die Betreiber der Internetplattformen zustande. Dies bietet dem Darsteller technisch die Möglichkeit auch mit mehreren Kunden gleichzeitig zu kommunizieren, sowie eine möglichst hohe Qualität der Übertragung zu erreichen.
2.3. ARTAGOS prüft das Alter der Interessenten / Kunden mittels den jeweils dem technischen Stand entsprechenden Möglichkeiten.
2.4. ARTAGOS bzw. die Betreiber der Internetplattformen betreiben und unterhalten Rechner, die ständig an das Internet angebunden sind (Webserver). Interessenten und Kunden von ARTAGOS sowie seiner Kooperationspartner werden über diesen Server auf das Angebot des Darstellers zugreifen. ARTAGOS bzw. die Betreiber der Internetplattformen protokollieren unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben jeden Zugriff auf das Angebot das Anbieters und stellen diesem einen ständigen Zugang auf seine so erzeugten Daten zur Verfügung.
2.5. ARTAGOS stellt Darsteller weitere unterstützende Leistungen (wie z.B. Abrechnung, Support, Vermittlung von weiteren Plattformen von Drittanbietern zum Zwecke der Verwertung des Contents, Serverleistung, Mehrwertdienste, Premium-SMS, E-Mail etc.) zu Verfügung.
2.6. Der Darsteller ist in der Lage zu jedem Zeitpunkt seine Zugriffsdaten einzusehen und zu kontrollieren. ARTAGOS sagt dem Darsteller eine Erreichbarkeit des Webservers von 90 % im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von ARTAGOS liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Eine Haftung von ARTAGOS für die Nichterreichbarkeit des Servers aus den vorgenannten Gründen ist ausgeschlossen.
2.7. ARTAGOS ist nur für seine Eigenleistungen, die ausschließlich in der Weiterleitung der zur Erreichung des Vertragszwecks von den Beteiligten erhaltenen Daten und der zur Verfügungsstellung der Serverleistung besteht, verantwortlich. Die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Jede weitere Haftung, insbesondere für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und für Reklamationen der Kunden wegen der Leistungen des Darstellers ist ausgeschlossen.
2.8. Der Darsteller erkennt an, dass ARTAGOS die unberechtigte und illegale Verbreitung durch Kopieren durch unberechtigte Dritte nicht ausschließen und nicht verfolgen kann.
3. Leistungen von Darsteller
3.1. Darsteller ist unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in der Art seiner Darbietungen nach Maßgabe dieses Vertrages frei und unterliegt ansonsten keinerlei Vorgaben und Weisungen von ARTAGOS. Darsteller ist für den Inhalt seiner Darbietungen selbst verantwortlich Der Darsteller ist an keine Arbeitszeit und keine Mindeststundenzahl gebunden und verrichtet die Arbeit in eigenen Räumlichkeiten.
3.2. Es obliegt allein Darsteller, auf eigene Kosten für ein geeignetes technisches Equipment (Kamera, Mikrofon, Internetverbindung etc.) Sorge zu tragen. ARTAGOS haftet nicht für etwaige Störungen (z.B.) mangelhafte Bild-/Tonübertragungsqualität etc., die auf den Einsatz von nicht ausreichend geeignetem technischen Equipment zurückzuführen sind.
3.3. Die Plattformen von ARTAGOS, auf denen der Content des Darstellers präsentiert wird, sind alle ausschließlich für Erwachsene ab 18 Jahre konzipiert. Darsteller verpflichtet sich, etwaige pornografischen Content nicht Jugendlichen zugänglich zu machen und auch keine Jugendlichen unter 18 Jahren und / oder Personen, die in ihrer Einsichtsfähigkeit aus sonstigen Gründen eingeschränkt sind, in die Produktion des Contents einzubinden. Darsteller garantiert die Einhaltung der Gesetze zum Schutze der Jugend.
3.4. Für den Fall, dass Darsteller dritte Personen als Protagonisten in die Herstellung des Contents einbindet, verpflichtet sich Darsteller, diese dritten Personen genauso zu verpflichten, wie sich Darsteller nach diesem Vertrag selbst gegenüber ARTAGOS verpflichtet (Drittverpflichtung). Dies gilt insbesondere im Hinblick auf persönlichkeitsrechtliche Einwilligungen. Darsteller wird daher etwaige dritte Personen, die diesem Vertrag als Anlage beigefügte Einwilligungserklärung (Recht am eigenen Bild) unterzeichnen lassen und ARTAGOS vor einer geplanten Veröffentlichung unaufgefordert übersenden. Für den Fall, dass solche dritten Protagonisten gegenüber ARTAGOS und / oder KooperationsDarstellern von ARTAGOS Ansprüche geltend machen, die aus einer Verletzung dieser Drittverpflichtung resultieren, haftet Darsteller gegenüber ARTAGOS vollumfänglich und stellt ARTAGOS auf erstes Anfordern von etwaigen Schadensersatz-/ Geldentschädigungsansprüchen Dritter sowie sonstigen Ansprüchen, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung resultieren, frei.
3.5. Darsteller wird seine Darbietungen im Livechat „live“ erbringen. Soweit er Videos einspielt, wird er dies entsprechend kenntlich machen.
3.5. Soweit Darsteller beabsichtigt, den Content mit Musik zu unterlegen, ist Darsteller dazu verpflichtet, sich selbst um eine entsprechende Rechteklärung bei den jeweiligen Rechteinhabern zu kümmern und trägt die etwaig anfallenden Gebühren, die an die zuständigen Urheberrechtsverwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL, VG Wort) bzw. Musikverlage zu entrichten sind.
3.6. Der Darsteller hat das Recht, seine Darstellungen auf den Plattformen von ARTAGOS auch außerhalb dieser Plattformen zu bewerben und auf seine Präsenz hinzuweisen. Der Darsteller verpflichtet sich jedoch, während der Laufzeit dieses Vertrages keinerlei Werbung für sich oder Dritte zu betreiben, die nicht direkt seine Kooperation mit ARTAGOS betrifft. Darsteller verpflichtet sich des weiteren, keine anderweitigen Telefonnummern, 0190- er/Mehrwertnummern, E-Mail-Adressen, SMS/Premium-SMS, MMS oder andere Kontaktmöglichkeiten zu veröffentlichen und zu pflegen. Ausgenommen sind die von ARTAGOS zur Verfügung gestellten Kontaktmöglichkeiten. Darsteller verpflichtet sich für jeden Verstoß gegen dieses Werbeverbot, zur Zahlung einer Vertragsstrafe an ARTAGOS in Höhe von € 1.500,00 je Einzelfall. Unbeschadet hiervon bleiben etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche von ARTAGOS. Sonderregelungen können nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung vereinbart werden und müssen schriftlich erfolgen.
4. Verbot illegaler Pornografie
4.1. ARTAGOS sowie alle Kooperationspartner von ARTAGOS haben sich gegenseitig dazu verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen strengstens einzuhalten.
Darsteller verpflichtet sich daher ebenso, alle gesetzlichen Vorgaben strengstens zu beachten und alles zu unterlassen, was gegen gesetzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit der Herstellung und Verbreitung von erotischem / pornografischem Content verstößt. Hierzu gehören u.a. gewaltverherrlichende sowie Kinder- oder tierpornographische Angebote.
Insbesondere aber nicht abschließend sind folgende sexuellen Handlungen untersagt:
- Sodomie (sexuelle Handlungen mit Tieren)
- Tierähnliche Spielzeuge (wie Aliens oder Tentakel)
- Kinderpornografie
- Begriffe, die Handlungen mit Minderjährigen andeuten, wie z.B. Schülerin, Teenager usw.
- Zwang oder nicht einvernehmliche Handlungen; einschließlich betrunken, bewusstlos, schlafend, Hypnose usw.
- Drogenkonsum; einschließlich Poppers
- Hassverbrechen oder Diskriminierung
- Extreme Gewalt oder Schmerzen
- Blut, Kot, Urin oder Erbrochenes
- Inzest oder sexuelle Handlungen innerhalb der Familie; einschließlich Stiefschwestern oder Stiefbrüder
- Nekrophilie
- Auch alle gespielten Inhalte oder Rollenspiele zu den oben genannten Kategorien
Darsteller verpflichtet sich zur Einhaltung der hierzu bestehenden Richtlinien in der jeweils aktuellen Fassung. Die Richtlinien sind über das Internetportal von ARTAGOS online abrufbar.
4.2. Der Darsteller ist selbst dazu verpflichtet, sich darüber zu informieren, welche Darbietungen zulässig und welche unzulässig sind und hat sein Handeln danach entsprechend auszurichten. Sollten ARTAGOS Verstöße offenbar werden, stellt dies einen wichtigen Grund zur sofortigen Kündigung dieses Vertrages dar. Bei dem Verdacht auf strafbare Handlungen wird ARTAGOS diese unverzüglich zur Anzeige bringen. Für den Fall, dass Darsteller verbotene Pornografie veröffentlicht, gilt unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00 verwirkt. Unbeschadet hiervon bleiben etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche von ARTAGOS.
5. Vergütung / Provisionen
Darsteller erhält eine Vergütung / Provision nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
Darsteller erhält als Gegenleistung für die vertragsgegenständlichen Leistungen sowie die vertragsgegenständliche Einräumung der zu einer umfassenden Auswertung des Contents erforderlichen Rechte auf Provisionsbasis eine erfolgsabhängige Vergütung.
Die Höhe der Ausschüttung richtet sich nach Anzahl der erzielten Livecam-Coins:
- 0-2.500 Coins pro Monat: 0,11€/Coin
- 2.501-5.000 Coins pro Monat: 0,12€/Coin rückwirkend zum 1. Coin
- 5.001-10.000 Coins pro Monat: 0,13€/Coin rückwirkend zum 1. Coin
- 10.001-15.000 Coins pro Monat: 0,14€/Coin rückwirkend zum 1. Coin
- 15.001-20.000 Coins pro Monat: 0,15€/Coin rückwirkend zum 1. Coin
- Ab 20.001 Coins pro Monat: 0,16€/Coin rückwirkend zum 1. Coin
Die Abrechnung und Auszahlung der sich so errechneten Vergütung / Provision erfolgt monatlich, jeweils zum 10. des Folgemonats auf das von Darsteller angegebene Konto. Mit Zahlung dieser Vergütung sind auch sämtliche Ansprüche etwaiger weiterer an dem Content mitwirkenden Personen (Protagonisten / Erfüllungshilfen, sonstiger Dritter etc.) abgegolten.
Darsteller ist rechtlich selbstständiger Unternehmer und somit für die Versteuerung der auf ihn entfallenden Vergütung, die aufgrund dieses Vertrages im Land seines Sitzes zu entrichten ist, eigenverantwortlich verpflichtet. Der Anbieter legt ARTAGOS eine Kopie seiner Gewerbeanmeldung vor.
6. Rechteübertragung
6.1. Darsteller überträgt bzw. erwirbt und überträgt ARTAGOS an sämtlichen künstlerischen Darbietungen, Mitwirkungen, Leistungen und/oder Werken, die zur Herstellung des vertragsgegenständlichen Contents genutzt werden, das ausschließliche Recht zur örtlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung. ARTAGOS erwirbt insbesondere das Senderecht, das Titelverwendungsrecht, das Recht der (öffentlichen) Zugänglichmachung (On Demand-Recht/VOD), das Theaterrecht (Kino- und Vorführungsrechte), das Messerecht, das Bildtonträgerrecht, das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Bearbeitungsrecht, das Synchronisationsrecht, das Filmherstellungs-/ Wiederverfilmungs- und Weiterentwicklungsrecht, das Recht zur Klammerteilauswertung, das Recht zur Werbung/Promotion, das Merchandising-Recht, das Druck(neben)recht, das Tonträgerrecht, das Bühnen- und (Radio-) Hörspielrecht, das Archivierungsrecht, die gesetzlichen Ansprüche auf angemessene Vergütung sowie unbekannte Nutzungsarten nach Maßgabe des in der Anlage 1 aufgeführten Umfangs ein. ARTAGOS nimmt die Rechtübertragung an.
Die Bedeutung der einzelnen ist in den diesem Vertrag als Anlage A beigefügten Begriffsbestimmungen erläutert.
6.2. Miteingeschlossen in die Rechteübertragung von Ziffer 6.1. ist das Recht,
6.2.1. die jeweils erforderlichen Vervielfältigungsstücke selbst herzustellen und zu verbreiten und/oder durch Dritte herstellen und verbreiten zu lassen, sämtliche urheberrechtlichen Vergütungsansprüche (z.B. aus §§ 47 Abs. 2, 54 UrhG) sowie die Erlöse aus der Gestattung der Kabelweitersendung, eventuell bestehende Leistungsschutzrechte des Filmherstellers gemäß §§ 94, 95 UrhG sowie sonstige noch bestehende oder entstehende gewerbliche Schutzrechte, die zur Auswertung der in Ziffer 5.1. eingeräumten Rechte an der Produktion erforderlich sind.
6.2.2. evtl. erforderliche persönlichkeitsrechtliche Einwilligungen (z.B. Recht am eigenen Bild, Stimme, Recht zur Nennung des Künstlernamens etc.) von in der Produktion und/oder dem dafür hergestellten Rohmaterial vorkommenden Personen uneingeschränkt nutzen zu können. Betreffend der vom Darsteller im Rahmen der Contenterstellung zur Verfügung gestellten Bildnisse / Stimme / Name räumt Darsteller sämtliche zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Persönlichkeitsrechte ein und erteilt insbesondere ARTAGOS die Einwilligung gem. § 22 Satz 1 Kunsturhebergesetz zur zeitlich, inhaltlich und örtlich uneingeschränkten Verbreitung und öffentlichen Zur-Schau-Stellung des Contents in allen Medien und auch zu Werbezwecken.
6.2.3. die Leistungsschutzrechte des Filmherstellers gemäß §§ 94, 95 UrhG,
6.2.4. sonstige eventuell noch bestehende oder noch entstehende gewerbliche Schutzrechte, die zur Auswertung der nach Ziffer 6 eingeräumten Rechte an der Produktion bzw. dem für die Produktion hergestellten Rohmaterial erforderlich sind.
6.3. Vorbehalten bleiben die von den Urheberrechtsverwertungsgesellschaften (insb. GEMA, GVL) und Musikverlagen wahrgenommenen Rechte an den musikalischen Werken und Leistungen, die von Darsteller unmittelbar von den Berechtigten, insbesondere den Urheberrechtsverwertungsgesellschaften zu erwerben und abzugelten sind.
6.4. Darsteller verpflichtet sich, nicht mit diesem Vertrag übertragene Nutzungsrechte an in der Produktion und/oder dem dafür hergestellten Rohmaterial enthaltenen künstlerischen Darbietungen/Mitwirkungen/Leistungen und/oder Werken ARTAGOS auf Wunsch zu marktüblichen Bedingungen einzuräumen.
6.5. ARTAGOS ist berechtigt, die mit diesem Vertrag eingeräumten Rechte ganz oder teilweise, sowie den Vertrag als Ganzes auf Dritte zu übertragen, Dritten einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte einzuräumen oder bestimmte Nutzungen zur Auswertung zu überlassen sowie Dritten die Weiterübertragung von Rechten zu gestatten. Dies gilt insbesondere für Webmaster und Content-Partner, die mit ARTAGOS in vertraglichen Beziehungen stehen. ARTAGOS haftet nicht für die Verletzung von Rechten des Darstellers durch Dritte bzw. für die Nichteinhaltung von in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen gegenüber Darsteller seitens Dritter.
6.6. Über die in dieser Ziffer 6. genannten Rechte und Befugnisse hinaus sind die vertragsgegenständliche Produktion sowie die dafür erbrachten künstlerischen Darbietungen, Leistungen und/oder Werke mit Wirkung für den anglo-amerikanischen Raum als „Auftragswerk“ (work made for hire) zu verstehen.
7. Rechtegarantie / Freistellungen
7.1. Der Darsteller garantiert den Bestand der mit diesem Vertrag übertragenen Rechte (insb. Persönlichkeitsrechte (u.a. Recht am eigenen Bild gemäß § 22 KUG) urheberrechtliche Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte, Eigentumsrechte, etwaige Rechte am Titel und Untertiteln, etc.), ferner, dass er über diese Rechte zu verfügen befugt ist und dass er diese Rechte Dritten nicht eingeräumt hat und auch nicht einräumen wird. Ferner, dass diese Rechte nicht mit Rechten Dritter belastet sind und auch sonstige Rechte Dritter der Herstellung und Auswertung des Contents nicht entgegenstehen sowie dass weder bei der Herstellung, noch bei der Verwertung des Contents Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
7.2. Darsteller garantiert ferner die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und Werbebestimmungen der Werberichtlinien der Landesmedienanstalten sowie die Einhaltung sonstiger Wettbewerbsbestimmungen.
7.3. Darsteller informiert ARTAGOS sofort, wenn Dritte Ansprüche gegenüber Darsteller geltend machen, die mit der Rechteeinräumung und/oder der Garantie in Ziffer 7 in Widerspruch stehen bzw. von ihr ausgeschlossen werden und stellt ARTAGOS unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche frei, wenn solche Ansprüche gegenüber ARTAGOS gemacht werden, einschließlich ARTAGOS insoweit entstehender Rechtsverfolgungskosten.
7.4. Darsteller ist verpflichtet, ARTAGOS, deren Gesellschafter und Rechtsnachfolger oder Drittberechtigte bei gerichtlicher oder außergerichtlicher Geltendmachung der erworbenen Rechte durch Rat und Tat zu unterstützen, insbesondere die notwendigen Auskünfte zu erteilen, notwendige Originaldokumente zur Verfügung zu stellen und, wenn erforderlich, notwendig werdende Abtretungen von Rechten an ARTAGOS, deren Gesellschafter und Rechtsnachfolger oder Drittberechtigte vorzunehmen oder zu veranlassen.
8. Kündigung
8.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien, ohne Gründen und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. Verstoß gegen das Verbot illegaler Pornografie) bleibt hiervon unberührt.
8.2. Die ARTAGOS gemäß Ziff. 6. eingeräumten Rechte gelten über das Vertragsverhältnis hinaus. Insbesondere kann ARTAGOS weiterhin mit dem vertragsgegenständlichen Content Werbung betreiben, eine Vergütung hierfür ist ausgeschlossen. Darsteller hat das Recht, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses von ARTAGOS die Entfernung sämtlicher Bildnisse und anderer Inhalte zu verlangen. Dies gilt nicht für Bildnisse und Inhalte, für deren Verbreitung ARTAGOS nicht verantwortlich ist. Ein solches Verlangen ist ARTAGOS schriftlich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. ARTAGOS hat nach Zugang der Aufforderung 3 Monate Zeit, die Bildnisse zu entfernen.
9. Verschwiegenheitsverpflichtung / Umgehungsverbot
9.1. Der Darsteller verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für ARTAGOS bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren.
9.2. Der Darsteller verpflichtet sich, weder persönlichen noch telefonischen Kontakt mit dem Kunden (Usern) im privaten Bereich zu pflegen, insbesondere unter Umgehung von ARTAGOS vertragsgegenständliche Leistungen unmittelbar, also außerhalb der von ARTAGOS zur Verfügung gestellten Internetplattformen gegenüber dem Kunden zu erbringen.
9.3. Ferner ist es Darsteller untersagt, gegenüber den oben genannten Personen ihre oder die Identität eines anderen Darstellers preiszugeben. Im Falle eines Verstoßes gegen die in Ziff. 9 geregelten Bestimmungen verpflichtet sich der Darsteller, für jeden Verstoß an ARTAGOS eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 zu zahlen. Ein weiterer Schadensersatzanspruch von ARTAGOS bleibt hiervon unberührt.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Ansprüche von Darsteller aus diesem Vertrag verjähren am Ende des zweiten Kalenderjahres, das auf die Entstehung des Anspruchs folgt.
10.2. Sämtliche vertraglichen Ansprüche, sofern sie auf Zahlung gerichtet sind, verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die Währung ist Euro (€).
10.3. Darsteller ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (DDSG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf Datenträger gespeichert und – soweit zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich – weiter verarbeitet werden dürfen.
10.4. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des ganzen Vertrages oder einzelner Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser Schriftformvereinbarung.
10.5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Die ungültige Regelung wird einvernehmlich durch eine solche ersetzt, die unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet ist. Die Parteien sind verpflichtet, an einer entsprechenden Klarstellung des Vertragstextes mitzuwirken. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken, die dieser Vertrag enthält.
10.6. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, und Erfüllungsort ist der Sitz von ARTAGOS. ARTAGOS ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.