§ 1 Vertragsgegenstand
ARTAGOS Medien-Design-Produktions GmbH (im Folgenden als Dienstleister bezeichnet) stellt einen Internetdienst zur Verfügung, der [Name des Camgirls] (im Folgenden als Anbieterin bezeichnet) Anbietern von erotischen Chat-Cams die Möglichkeit gibt, sich über diese Plattform öffentlich zu präsentieren. Der Dienstleister gewährt der Anbieterin auch die Möglichkeit, in den Diensten der Vertragspartner des Dienstleisters aufzutreten, sodass noch mehr Kunden Interesse an den Live-Cams des Dienstleisters finden. Der Dienstleister wird im Interesse der Anbieterin bemüht sein, so viele Plattformen wie möglich für die Auftritte der Anbieterin zu gewinnen. Die Anbieterin ist für den Inhalt ihrer Auftritte verantwortlich und daher frei in der Gestaltung dieser Auftritte. Die Anbieterin ist nicht an bestimmte Arbeitszeiten gebunden und wird die Arbeit – wenn möglich – in eigenen Räumlichkeiten ausführen.
§ 2 Rechtliche Stellung
Der Dienstleister macht den Dienst der Anbieterin durch Bereitstellung einer Internetplattform öffentlich zugänglich. Ebenso stellt der Dienstleister der Anbieterin zusätzliche Unterstützungsdienste (wie Abrechnungsunterstützung, zusätzliche Plattformen, Serverdienste, Mehrwertdienste, Premium-SMS und E-Mail usw.) gegen Zahlung einer Provision zur Verfügung. Der Dienstleister ist daher lediglich die Partei, die den Kontakt zwischen der Anbieterin und dem Kunden vermittelt. Der Vertrag über die erotischen Auftritte der Anbieterin kommt daher ausschließlich zwischen dem Kunden und der Anbieterin zustande.
§ 3 Stellung des Dienstleisters
Der Dienstleister ermöglicht es der Anbieterin, mittels einer geeigneten Kamera und der entsprechenden Software Daten an den Webserver des Dienstleisters zu übertragen. Der Dienstleister überträgt diese Bilder wiederum an die interessierten Parteien der Anbieterin. Die technische Verbindung zwischen dem Kunden und der Anbieterin wird über den Computer des Dienstleisters hergestellt. In technischer Hinsicht bietet dies der Anbieterin auch die Möglichkeit, gleichzeitig mit mehreren Parteien zu kommunizieren und eine möglichst hohe Übertragungsqualität zu erreichen. Der Dienstleister überprüft das Alter der interessierten Parteien mit den verfügbaren Optionen, die der neuesten Technologie entsprechen.
§ 4 Steuerliche Betrachtung
Die Anbieterin ist ein rechtlich unabhängiger Unternehmer und daher verantwortlich für die Versteuerung der von ihr generierten Beträge. Die Anbieterin wird dem Dienstleister eine Kopie ihrer Gewerbeanmeldung vorlegen. Der Dienstleister zahlt der Anbieterin eine Provision für die erbrachten Live-Cam- und Chat-Dienste seines Internetservices, wie in Abschnitt 7 c vorgesehen. Die Höhe der Provision ist in Abschnitt 6 festgelegt.
§ 5 Urheberrecht/Zustimmung zur Verbreitung der Bilder der Anbieterin
Die Anbieterin überträgt dem Dienstleister das exklusive und uneingeschränkte Nutzungsrecht – auch zu Werbezwecken – an allen Bild-, Video-, Ton- und Grafikmaterialien in jeglicher Form, die im Rahmen der vertraglichen Beziehungen zur Verfügung gestellt werden oder vom Dienstleister aufgezeichnet und archiviert werden.
Die Anbieterin erteilt dem Dienstleister gemäß § 22 Satz 1 des deutschen Urheberrechtsgesetzes die Zustimmung zur uneingeschränkten Verbreitung und öffentlichen Aufführung – auch zu Werbezwecken – der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Bilder.
Die erteilten Nutzungsrechte und Zustimmungen gelten auch für die Vertragspartner des Dienstleisters, insbesondere für Webmaster und Inhaltsanbieter, die vertragliche Beziehungen mit dem Dienstleister eingehen.
Die Anbieterin stellt den Dienstleister hiermit uneingeschränkt von allen möglichen rechtlichen Folgen frei, die aus der Verbreitung der Bild-, Ton- und Grafikmaterialien der Anbieterin in jeglicher Form resultieren. In diesem Zusammenhang erkennt die Anbieterin an, dass der Dienstleister die unbefugte und illegale Verbreitung in Form von Kopien durch unbefugte Dritte nicht ausschließen oder verfolgen kann.
Die dem Dienstleister erteilten Rechte gelten über das Vertragsverhältnis hinaus. Der Dienstleister darf insbesondere weiterhin mit den im ersten Absatz genannten Materialien der Anbieterin werben. Eine Vergütung hierfür ist ausgeschlossen. Die Anbieterin ist berechtigt, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Entfernung aller Bilder und anderen Inhalte zu verlangen. Dies gilt nicht für Bilder und Inhalte, deren Verbreitung nicht in der Verantwortung des Dienstleisters liegt. Ein solches Ersuchen ist dem Dienstleister schriftlich per Einschreiben zu übermitteln. Nach Eingang des Ersuchens hat der Dienstleister 3 Monate Zeit, die Bilder zu entfernen.
§ 6 Provision
Die Bezahlung der Live-Cam-Dienste auf den Systemen des Dienstleisters erfolgt in Form der Abrechnungseinheit Coin(s) in Bezug auf die Zeit (Minutenabrechnung). Die Anbieterin hat nun die Möglichkeit, 1 Coin bis 2 Coins pro Minute als Preis für ihre Dienstleistung zu berechnen. Die Anbieterin erhält vom Dienstleister eine Nettozahlung von 0,11 EUR. Alle Dienstleistungen des Dienstleisters sowie die seiner Erfüllungsgehilfen und Dritter gelten damit als abgegolten.
§7 Strafen
§ 7a Werbeverbot bei konventioneller Strafe
Die Anbieterin ist berechtigt, für ihre Auftritte auf den Plattformen des Dienstleisters auch außerhalb dieser Plattformen zu werben. In diesem Zusammenhang ist die Anbieterin vollständig für die darin gemachten Aussagen verantwortlich.
Die Anbieterin verpflichtet sich jedoch, solange sie eine der Plattformen des Dienstleisters nutzt, keine Werbekampagnen für sich oder Dritte zu starten, die nicht direkt mit ihrer Zusammenarbeit mit dem Dienstleister in Verbindung stehen. Die Anbieterin verpflichtet sich weiterhin, keine Telefonnummern, 0190-Mehrwertnummern, E-Mail-Adressen, SMS, Premium-SMS, MMS oder andere Kontaktmöglichkeiten zu veröffentlichen oder zu unterhalten. Dies schließt Kontaktmöglichkeiten aus, die vom Dienstleister zur Verfügung gestellt werden.
Die Anbieterin verpflichtet sich, dem Dienstleister für jeden einzelnen Verstoß gegen dieses Werbeverbot eine konventionelle Strafe von 1500,00 zu zahlen. Der Dienstleister ist frei, Ansprüche geltend zu machen, die über diesen Betrag hinausgehen. Sonderregelungen können nach Absprache mit der Geschäftsführung vereinbart und müssen schriftlich festgehalten werden.
§ 7b Geheimhaltung bei konventioneller Strafe
Die Anbieterin verpflichtet sich, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, von denen sie während ihrer Tätigkeit für den Dienstleister Kenntnis erlangt, während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Die Anbieterin verpflichtet sich ferner, weder persönlichen noch telefonischen Kontakt mit den Kunden des Dienstleisters (Nutzern) in privater Eigenschaft zu unterhalten.
Die Anbieterin ist insbesondere verboten, ihre Identität oder die eines anderen Anbieters den oben genannten Personen offenzulegen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen verpflichtet sich die Anbieterin, dem Dienstleister für jeden Verstoß eine konventionelle Strafe von 5000,00 zu zahlen. Dies berührt nicht die Ansprüche des Dienstleisters auf weitergehenden Schadenersatz.
§ 7c Werbung, Werbeverbot, konventionelle Strafe
Die Anbieterin ist berechtigt, für ihre Auftritte auf den Plattformen des Dienstleisters auch außerhalb dieser Plattformen zu werben. In diesem Zusammenhang ist die Anbieterin vollständig für die darin gemachten Aussagen verantwortlich.
Jedoch verpflichtet sich die Anbieterin, solange sie eine der Plattformen des Dienstleisters nutzt, keine Werbekampagnen für sich selbst oder Dritte zu starten, die nicht direkt mit ihrer Zusammenarbeit mit dem Dienstleister in Verbindung stehen. Die Anbieterin verpflichtet sich weiterhin, keine Telefonnummern, 0190-Mehrwertnummern, E-Mail-Adressen, SMS, Premium-SMS, MMS oder andere Kontaktmöglichkeiten zu veröffentlichen oder zu unterhalten. Dies schließt auch jegliche Arten von Zahlungsinformationen oder Geschenkkarten ein. Dies schließt nicht Kontaktmöglichkeiten ein, die vom Dienstleister bereitgestellt werden.
Die Anbieterin verpflichtet sich, dem Dienstleister für jeden einzelnen Fall eines Verstoßes gegen dieses Werbeverbot eine konventionelle Strafe von 1500,00 zu zahlen. Der Dienstleister ist frei, Ansprüche geltend zu machen, die über diesen Betrag hinausgehen. Spezielle Regelungen können nach Absprache mit der Geschäftsführung vereinbart und müssen schriftlich festgehalten werden.
§ 7d Geheimhaltung, konventionelle Strafe
Die Anbieterin verpflichtet sich, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die sie während ihrer Tätigkeit für den Dienstleister erfährt, während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Die Anbieterin verpflichtet sich ferner, keinen persönlichen noch telefonischen Kontakt mit den Kunden des Dienstleisters (Nutzern) in privater Eigenschaft zu pflegen.
Die Anbieterin ist insbesondere verboten, ihre Identität oder die eines anderen Anbieters den oben genannten Personen offenzulegen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen verpflichtet sich die Anbieterin, dem Dienstleister für jeden Verstoß eine konventionelle Strafe von 5000,00 zu zahlen. Dies berührt nicht die Ansprüche des Dienstleisters auf weitergehenden Schadenersatz.
§ 7e Qualitätsmanagement
Alle Chat-Texte, Bilder und Live-Streams können zur Qualitätssicherung gespeichert werden. Kunden haben die Möglichkeit, die Qualität der Leistung nach der Sitzung zu bewerten.
§ 8a Verbot illegaler Pornografie
Die Plattformen des Dienstleisters, die zur Präsentation des Dienstes der Anbieterin verwendet werden, sind ausschließlich für Erwachsene ab 18 Jahren bestimmt. Der Dienstleister und alle Kooperationspartner verpflichten sich gemeinsam, alle gesetzlichen Bedingungen zu erfüllen. Dienste, die Gewalt verherrlichen und Kinder- und Tierpornografie sind daher vollständig ausgeschlossen und dürfen unter keinen Umständen gezeigt werden. Der Anbieterin ist es verboten (auch im rechtlichen Sinne), Personen, die keine Erwachsenen sind, in ihren Präsentationen einzubeziehen und gesetzlich verbotene Handlungen durchzuführen. Die Anbieterin verpflichtet sich, Informationen darüber einzuholen, welche Präsentationen erlaubt und welche nicht erlaubt sind, und dementsprechend zu handeln. Wenn der Dienstleister von Verstößen erfährt, wird er die verantwortlichen Parteien bestrafen und im Falle schwerer Verstöße (illegale Pornografie) diese Parteien anzeigen. Die Anbieterin muss dem Dienstleister geeigneten Nachweis über ihren Erwachsenenstatus vorlegen.
§ 8b BRAM
Der Dienstleister folgt dem Business Risk Assessment and Mitigation (BRAM) Compliance-Programm.
§ 8c Konventionelle Strafe im Falle eines Verstoßes
Die Anbieterin verpflichtet sich, für jeden Verstoß gegen das Verbot illegaler Pornografie 2.500,00 Euro zu zahlen. Der Dienstleister ist berechtigt, Ansprüche geltend zu machen, die über diesen Betrag hinausgehen. Des Weiteren verpflichtet sich die Anbieterin, ausschließlich „live“ zu senden. Sollte die Anbieterin statt einer Live-Darbietung ein Video zeigen, fällt für jeden Verstoß eine konventionelle Strafe von 5.000,00 Euro an. Zusätzlich wird der Dienstleister jeden Anbieter, der illegale Pornografie auf den Plattformen des Dienstleisters oder seiner Kooperationspartner präsentiert, melden. Konten können gesperrt oder gekündigt werden.
§ 9 Haftung bei Nichterfüllung
Im Falle der Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen können rechtliche Konsequenzen bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung erwartet werden. Die Anbieterin haftet allein für die Aussagen, Präsentationen und Handlungen im Zusammenhang mit dem Dienst für alle daraus resultierenden Schäden oder Ansprüche. Die Haftung des Dienstleisters für den Verantwortungsbereich der Anbieterin ist ausgeschlossen. Der Dienstleister ist nur für seine eigenen Dienstleistungen verantwortlich, die ausschließlich die Weiterleitung von den beteiligten Parteien empfangenen Daten und die Erbringung des Dienstes umfassen. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Jegliche andere Haftung, insbesondere für die Abwicklung von Zahlungstransaktionen und Beschwerden von Käufern bezüglich der Dienste der Anbieterin, ist ausgeschlossen.
§ 10 Vertragsdauer
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei ohne Angabe von Gründen für die Kündigung oder Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dies berührt nicht das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Wird dieser Vertrag aufgrund eines Verstoßes gegen Vertragsbestimmungen oder strafrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit dem Dienst der Anbieterin gekündigt, führen die Folgen einer solchen Kündigung zur sofortigen Aufhebung der vertraglichen Beziehungen zwischen der Anbieterin und dem Dienstleister.
§ 11 Gerichtsstand, ergänzende Informationen, Salvatorische Klausel
Heilbronn gilt als Gerichtsstand, soweit die Parteien Vollkaufleute sind. Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder ergänzende Informationen zu diesem Vertrag unterliegen der Schriftform aus Gründen eines Beweisangebots. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmungen werden die Parteien eine Ersatzregelung vereinbaren, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.
Datenschutz- und Privatsphärenrichtlinie
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